Ihr Partner für
Krananlagen
Sicherheit ist kein Zufall!
DKS-Kranservice GmbH
Mindestens einmal jährlich müssen Ihre Krananlagen durch eine befähigte Person, bzw. durch einen Sachkundigen nach der Betriebssicherheitsverordnung und den DGUV Vorschriften 52 „Krane“, bzw. 54 „Winden, Hub und Zuggeräte“ überprüft werden.
DKS-Dirksen Kranservice GmbH unterstützt Sie nicht nur dabei Ihre Pflichten als Betreiber zu erfüllen, sondern hilft Ihnen auch durch rechtzeitiges Beheben von Schäden an Ihrer Krananlage den Verschleiß zu minimieren und dadurch die Lebensdauer nicht unerheblich zu verlängern.
Gerne informieren wir Sie auch rechtzeitig über die fälligen Prüfungen und entsprechende Schulungen.
Unsere Leistungen rund um Ihre Krane
Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
- Sicherheitsüberprüfungen (DGUV Vorschrift 52/54)
- Sicherheitsüberprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (DGUV Vorschrift 3)
- Mängelbeseitigung nach DGUV Vorschriften
- Wartung und Reparatur
- Kranmontage und Krandemontage
- Kranumrüstung
- Verkauf von Zubehör
- Berechnung der Restnutzungsdauer für Hubwerke
Weiterhin überprüfen wir auch gerne Ihre Traversen, Anschlagsmittel, Anschlagketten oder Lastaufnahmemittel.
Ihre Vorteile
Zuverlässig
Wir wissen eine klare Dateline einzuhalten, weshalb Terminbindung und das Einhalten von Absprachen die Basis unserer Zuverlässigkeit sind.
Flexibel
Eine schnelle Reaktion auf wechselnde Gegebenheiten und entstehende Probleme sind uns mit hoher Zielorientierung besonders wichtig.
Transparent
Sie zahlen nur, was auch gemacht wurde. Durch unsere transparente und gewissenhafte Abrechnung leisten Sie nur Zahlungen für ausgeführte Leistungen.
Sicherheitsüberprüfung
(DGUV 52/54)
Als Grundlage für den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese mindestens einmal alle 12 Monate von einer befähigten Person überprüft werden müssen. Als Grundlage für die Prüfungen dienen hierfür die UVV Vorschriften DGUV 52/54.
Sicherheitsüberprüfung (DGUV 3)
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet das Unternehmen dazu, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Anlagen müssen überprüft werden 🗸vor der ersten Inbetriebnahme, 🗸nach einer Änderung oder 🗸Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen.
Mängelbeseitigung nach DGUV Vorschriften
Die Mängel die die Sicherheit der Krananlage beeinträchtigen, sind vor Aufnahme des planmäßigen Kranbetriebes zu beseitigen. Für alle anderen Mängel ist ein angemessener Zeitraum für die sorgfältige Mängelbeseitigung durch den Betreiber zu vereinbaren.
Wartung und Reparatur
Eine wichtige Aufgabe bei Krananlagen ist die Wartung und Reparatur. Nur damit ist die Sicherheit und die Produktivität stets gewährleistet.
Kranmontage, Krandemontage und Umrüstung
Wer Kraninstallationen plant und Krane montiert, demontiert oder umrüstet, muss dafür sorgen, dass dabei die Arbeitssicherheit stets gewährleistet ist. Die Montage und Demontage von Kranen sowie Instandhaltungsarbeiten an Kranen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
Lastaufnahmemittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können. Hierbei handelt es sich z.B. um Traversen, Anschlagketten und diverse andere Anschlagmittel.
Berechnung der Restnutzungsdauer für Hubwerke
§ 35a Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer von Geräten
- Der Unternehmer hat kraftbetriebene Seil- und Kettenzüge zum Heben von Lasten sowie Kranhubwerke mit Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer außer Betrieb zu nehmen.
- Abweichend von Absatz 1 ist ein Weiterbetrieb zulässig, wenn durch einen Sachverständigen
- festgestellt worden ist, dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen, und
- die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind. Die Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen nach Absatz 2 Nr. 2 beim Weiterbetrieb eingehalten werden.
Zahlen & Fakten
Schulung für Hallenkrane
Zielgruppe
Schulungsinhalte
- Behandlung von rechtlichen Grundlagen
- Vorschriften zum Kranbetrieb BGUV V52 (BGV D6)
- Unfallverhütungsvorschrift für Winden- Hub- und Zuggeräte BGUV V54 (BGV D8)
- Einrichtungen zur Lastenaufnahme im Hebezeugbetrieb (BGR 500)
- Aufgaben und Pflichten eines Kranführers (tägliche Einsatzprüfung, persönliche Schutzausrichtung)
- Grundlagen der BGI556, BGI873,BGG921 und BGR/GUV-R151
- Technische Grundlagen (Anschlagen, Absetzen und Verfahren von Lasten. Anschlagmittel)
- Praktische Übung
- Schriftliche Abschlußprüfung
Über uns
Ihre Ansprechpartner
Lothar Dirksen
Geschäftsführer
- 04921/9935370
- 0176 805 37 858
- lothar.dirksen@dks-kranservice.de
Heike Haan
Büroleitung
- 04921/9935370
- h.haan@dks-kranservice.de