Ihr Partner für
Krananlagen

Sicherheit ist kein Zufall!

DKS-Kranservice GmbH

Mindestens einmal jährlich müssen Ihre Krananlagen durch eine befähigte Person, bzw. durch einen Sachkundigen nach der Betriebssicherheitsverordnung und den DGUV Vorschriften 52 „Krane“, bzw. 54 „Winden, Hub und Zuggeräte“ überprüft werden.

DKS-Dirksen Kranservice GmbH unterstützt Sie nicht nur dabei Ihre Pflichten als Betreiber zu erfüllen, sondern hilft Ihnen auch durch rechtzeitiges Beheben von Schäden an Ihrer Krananlage den Verschleiß zu minimieren und dadurch die Lebensdauer nicht unerheblich zu verlängern.

Gerne informieren wir Sie auch rechtzeitig über die fälligen Prüfungen und entsprechende Schulungen.

DKS Kranservice Emden Prüfung Schulung

Unsere Leistungen rund um Ihre Krane

Über die gesamte Nutzungsdauer Ihrer Anlagen bieten wir Ihnen alle Leistungen aus einer Hand. Ob technische Prüfung, Wartung, Verkauf von Zubehör oder Mängelbeseitigung nach DGUV Vorschrift. Unsere kompetenten Mitarbeiter, deren Qualifikation durch ständige Fortbildung und Schulungen stets auf dem neusten technischen Stand sind, stehen Ihnen in allen Belangen partnerschaftlich zur Seite.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
  • Sicherheitsüberprüfungen (DGUV Vorschrift 52/54)
  • Sicherheitsüberprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (DGUV Vorschrift 3)
  • Mängelbeseitigung nach DGUV Vorschriften
  • Wartung und Reparatur
  • Kranmontage und Krandemontage
  • Kranumrüstung
  • Verkauf von Zubehör
  • Berechnung der Restnutzungsdauer für Hubwerke

Weiterhin überprüfen wir auch gerne Ihre Traversen, Anschlagsmittel, Anschlagketten oder Lastaufnahmemittel.

Ihre Vorteile

Zuverlässig

Wir wissen eine klare Dateline einzuhalten, weshalb Terminbindung und das Einhalten von Absprachen die Basis unserer Zuverlässigkeit sind.

Flexibel

Eine schnelle Reaktion auf wechselnde Gegebenheiten und entstehende Probleme sind uns mit hoher Zielorientierung besonders wichtig.

Transparent

Sie zahlen nur, was auch gemacht wurde. Durch unsere transparente und gewissenhafte Abrechnung leisten Sie nur Zahlungen für ausgeführte Leistungen.

Sicherheitsüberprüfung
(DGUV 52/54)

Als Grundlage für den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese mindestens einmal alle 12 Monate von einer befähigten Person überprüft werden müssen. Als Grundlage für die Prüfungen dienen hierfür die UVV Vorschriften DGUV 52/54.

Sicherheitsüberprüfung (DGUV 3)

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet das Unternehmen dazu, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Anlagen müssen überprüft werden 🗸vor der ersten Inbetriebnahme, 🗸nach einer Änderung oder 🗸Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen.

Mängelbeseitigung nach DGUV Vorschriften

Die Mängel die die Sicherheit der Krananlage beeinträchtigen, sind vor Aufnahme des planmäßigen Kranbetriebes zu beseitigen. Für alle anderen Mängel ist ein angemessener Zeitraum für die sorgfältige Mängelbeseitigung durch den Betreiber zu vereinbaren.

DKS Kranservice Emden Prüfung Schulung

Wartung und Reparatur

Eine wichtige Aufgabe bei Krananlagen ist die Wartung und Reparatur. Nur damit ist die Sicherheit und die Produktivität stets gewährleistet.

Kranmontage, Krandemontage und Umrüstung

Wer Kraninstallationen plant und Krane montiert, demontiert oder umrüstet, muss dafür sorgen, dass dabei die Arbeitssicherheit stets gewährleistet ist. Die Montage und Demontage von Kranen sowie Instandhaltungsarbeiten an Kranen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.

Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Lastaufnahmemittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können. Hierbei handelt es sich z.B. um Traversen, Anschlagketten und diverse andere Anschlagmittel.

Berechnung der Restnutzungsdauer für Hubwerke

DKS Kranservice Emden Prüfung Schulung

§ 35a Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer von Geräten

  1. Der Unternehmer hat kraftbetriebene Seil- und Kettenzüge zum Heben von Lasten sowie Kranhubwerke mit Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer außer Betrieb zu nehmen.
  2. Abweichend von Absatz 1 ist ein Weiterbetrieb zulässig, wenn durch einen Sachverständigen
    1. festgestellt worden ist, dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen, und
    2. die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind. Die Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
  3. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen nach Absatz 2 Nr. 2 beim Weiterbetrieb eingehalten werden.
DKS Kranservice Emden Prüfung Schulung

Zahlen & Fakten

Mitarbeiter
+
Bearbeitete Aufträge
+
Schulungen durchgeführt
+

Schulung für Hallenkrane

 

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGUV V52 und BGUV V54 (früher BGV D6 & D8 ) verpflichtet Unternehmen, die Kranführer beschäftigen, ihre Mitarbeiter eine Prüfung bei autorisierten Personen absolvieren zu lassen. In unserem eintägigen Kurs bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer dafür vorgesehenen Mitarbeiter an. Neben der erstmaligen Schulung sind von der Berufsgenossenschaft für alle Kranführer jährliche Unterweisungen vorgeschrieben. Eine ausführliche Darstellung der Vorschriften und Gesetze ist den Rechtsgrundlagen zu entnehmen.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind, über eine erforderliche geistige und körperliche Eignung verfügen und die für eine betriebliche Nutzung von Portal- und/oder Brückenkrane vorgesehen sind

Schulungsinhalte

  • Behandlung von rechtlichen Grundlagen
  • Vorschriften zum Kranbetrieb BGUV V52 (BGV D6)
  • Unfallverhütungsvorschrift für Winden- Hub- und Zuggeräte BGUV V54 (BGV D8)
  • Einrichtungen zur Lastenaufnahme im Hebezeugbetrieb (BGR 500)
  • Aufgaben und Pflichten eines Kranführers (tägliche Einsatzprüfung, persönliche Schutzausrichtung)
  • Grundlagen der BGI556, BGI873,BGG921 und BGR/GUV-R151
  • Technische Grundlagen (Anschlagen, Absetzen und Verfahren von Lasten. Anschlagmittel)
  • Praktische Übung
  • Schriftliche Abschlußprüfung
Wir stellen nach BGUV V52 und V54 anerkannte Befähigungsnachweise über die Teilnahme bzw. Prüfung aus. Herr de Vries ist ermächtigter Sachverständiger für die Ausbildung von Kranen nach BGG 921 und VDI 2194 (Kenn Nr. BG Z 10058)

Der Kranführerschein ist gem. § 29 BGUV V52 gesetzlich vorgeschrieben für selbstständiges Führen und Instandhalten von Kranen, soweit es sich nicht um handbetriebene Krane handelt. Der Befähigungsnachweis kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden. Herr de Vries schult mit langjähriger Erfahrung auf Krane nach UVV „Krane“ (BGUV V52) §29 und BGG 921.
 

Über uns
Ihre Ansprechpartner

Lothar Dirksen

Geschäftsführer

Heike Haan

Büroleitung