Mängelbeseitigung
nach DGUV Vorschriften

Service & Instandhaltung

Die DGUV-Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, festgestellte Mängel an Krananlagen, Hebezeugen und Hubarbeitsbühnen unverzüglich zu beheben. Dies dient der Sicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Unsere erfahrenen Techniker übernehmen die fachgerechte Mängelbeseitigung – von der Reparatur bis zum Austausch defekter Bauteile. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlagen schnell wieder einsatzbereit sind und den Vorschriften entsprechen.

Einblicke

Ihr Ansprechpartner

Unser Vorgehen

1. Beratung &
Prüfung

Wir analysieren Ihre Anforderungen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Hebetechnik.

2. Reparatur & Modernisierung

Bei Bedarf führen wir Reparaturen und Modernisierungen durch, um Ihre Anlagen auf dem neuesten Stand zu halten.

3. Schulung & Dokumentation

Wir schulen Ihr Personal in der korrekten Handhabung Ihrer Hebetechnik. Sie erhalten alle Dokumente wie Zertifikate.

4. Inspektion & Wartung

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen garantieren den sicheren und effizienten Betrieb Ihrer Hebetechnik.

Projektanfrage

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