Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet das Unternehmen dazu, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Anlagen müssen überprüft werden vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen.